Vergleichswert: 0,32 €/m²/Monat
So viel kosten Hausmeisterkosten laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Bundesschnitt (Abrechnungsjahr 2024). Rechnen Sie Ihre Abrechnung um: Jahresbetrag der Position ÷ Wohnfläche ÷ 12. Werte deutlich darüber sind ein Prüfsignal – kein Beweis, aber ein guter Grund für Belegeinsicht.
BetrKV §2 Nr. 14 · DMB Betriebskostenspiegel 2024
Was Ihr Vermieter umlegen darf
- Lohn- und Lohnnebenkosten für laufende Tätigkeiten
- Kontrollgänge, Kleinpflege, Betreuung der Haustechnik
Was NICHT in die Abrechnung gehört
- Verwaltungstätigkeiten (Wohnungsabnahmen, Schriftverkehr, Mieterbetreuung)
- Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten des Hausmeisters
- Anteilige Doppelabrechnung mit Gartenpflege oder Gebäudereinigung
Worauf Sie besonders achten sollten
Enthält der Hausmeistervertrag Verwaltungs- oder Reparaturanteile, muss der Vermieter diese herausrechnen – tut er es nicht, ist die Position anteilig kürzbar (Gerichte akzeptieren oft pauschale Abschläge von 20 % und mehr). Gleichzeitig prüfen: Tauchen Reinigung, Garten oder Winterdienst doppelt als separate Positionen auf?
So prüfen Sie die Position in 3 Schritten
- Umrechnen: Jahresbetrag ÷ Wohnfläche ÷ 12 = Ihr Wert in €/m²/Monat.
- Vergleichen: Bundesschnitt für Hausmeisterkosten: 0,32 €/m²/Monat. Mehr als ~30 % darüber? Prüfen.
- Belege einsehen: Nach §259 BGB können Sie die Originalrechnungen einsehen – bis dahin besteht in der Regel ein Zurückbehaltungsrecht an einer Nachzahlung.