Vergleichswert: 0,15 €/m²/Monat
So viel kosten Gartenpflege laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Bundesschnitt (Abrechnungsjahr 2024). Rechnen Sie Ihre Abrechnung um: Jahresbetrag der Position ÷ Wohnfläche ÷ 12. Werte deutlich darüber sind ein Prüfsignal – kein Beweis, aber ein guter Grund für Belegeinsicht.
BetrKV §2 Nr. 10 · DMB Betriebskostenspiegel 2024
Was Ihr Vermieter umlegen darf
- Rasenmähen, Hecken- und Gehölzschnitt
- Pflege von Spielplätzen (inkl. Sanderneuerung)
- Pflege von Zugängen und Zufahrten
- Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen
- Baumfällung bei kranken/abgängigen Bäumen (BGH VIII ZR 107/20)
Was NICHT in die Abrechnung gehört
- Erstanlage eines Gartens oder komplette Neugestaltung
- Anschaffung von Gartengeräten
- Flächen, die der Vermieter exklusiv nutzt
Worauf Sie besonders achten sollten
Häufiger Fehler: Über die Position „Gartenpflege" werden Hausmeisterstunden doppelt abgerechnet, wenn der Hausmeister ohnehin bezahlt wird. Fordern Sie bei auffälligen Beträgen die Rechnungen des Gartenbaubetriebs an.
So prüfen Sie die Position in 3 Schritten
- Umrechnen: Jahresbetrag ÷ Wohnfläche ÷ 12 = Ihr Wert in €/m²/Monat.
- Vergleichen: Bundesschnitt für Gartenpflege: 0,15 €/m²/Monat. Mehr als ~30 % darüber? Prüfen.
- Belege einsehen: Nach §259 BGB können Sie die Originalrechnungen einsehen – bis dahin besteht in der Regel ein Zurückbehaltungsrecht an einer Nachzahlung.