Vergleichswert: 0,04 €/m²/Monat
So viel kosten Straßenreinigung & Winterdienst laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Bundesschnitt (Abrechnungsjahr 2024). Rechnen Sie Ihre Abrechnung um: Jahresbetrag der Position ÷ Wohnfläche ÷ 12. Werte deutlich darüber sind ein Prüfsignal – kein Beweis, aber ein guter Grund für Belegeinsicht.
BetrKV §2 Nr. 8 · DMB Betriebskostenspiegel 2024
Was Ihr Vermieter umlegen darf
- Kommunale Straßenreinigungsgebühren
- Kosten eines beauftragten Winterdienstes (Räumen, Streuen)
- Streugut
Was NICHT in die Abrechnung gehört
- Anschaffung von Räumgeräten oder Schneefräsen
- Einmalige Sonderleistungen außerhalb der laufenden Pflege
Worauf Sie besonders achten sollten
Winterdienst-Pauschalverträge sind umlagefähig, auch wenn es kaum schneit – prüfen Sie aber die Preisentwicklung über die Jahre und ob die Leistung doppelt beim Hausmeister auftaucht.
So prüfen Sie die Position in 3 Schritten
- Umrechnen: Jahresbetrag ÷ Wohnfläche ÷ 12 = Ihr Wert in €/m²/Monat.
- Vergleichen: Bundesschnitt für Straßenreinigung & Winterdienst: 0,04 €/m²/Monat. Mehr als ~30 % darüber? Prüfen.
- Belege einsehen: Nach §259 BGB können Sie die Originalrechnungen einsehen – bis dahin besteht in der Regel ein Zurückbehaltungsrecht an einer Nachzahlung.