Vergleichswert: 0,07 €/m²/Monat
So viel kosten Sonstige Betriebskosten laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Bundesschnitt (Abrechnungsjahr 2024). Rechne deine Abrechnung um: Jahresbetrag der Position ÷ Wohnfläche ÷ 12. Werte deutlich darüber sind ein Prüfsignal, kein Beweis, aber ein guter Grund für Belegeinsicht.
BetrKV §2 Nr. 17 · DMB Betriebskostenspiegel 2024
Was dein Vermieter umlegen darf
- Nur bei konkreter Nennung im Mietvertrag, z. B.: Dachrinnenreinigung
- Wartung von Rauchwarnmeldern
- Wartung von Blitzschutzanlagen
- Prüfung von Feuerlöschern
Was NICHT in die Abrechnung gehört
- Pauschale Sammelposten ohne Aufschlüsselung („Sonstiges: 180 €")
- Kostenarten, die im Mietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart sind
- Versteckte Verwaltungs- oder Reparaturkosten
Worauf du besonders achten solltest
Zwei Fragen entscheiden: (1) Steht die konkrete Kostenart wörtlich in deinem Mietvertrag? (2) Ist die Position in der Abrechnung aufgeschlüsselt? Fehlt eines von beidem, kannst du die Position vollständig bestreiten – ein pauschaler „Sonstige"-Betrag genügt den formellen Anforderungen nicht.
So prüfst du die Position in 3 Schritten
- Umrechnen: Jahresbetrag ÷ Wohnfläche ÷ 12 = dein Wert in €/m²/Monat.
- Vergleichen: Bundesschnitt für Sonstige Betriebskosten: 0,07 €/m²/Monat. Mehr als ~30 % darüber? Prüfen.
- Belege einsehen: Nach §259 BGB kannst du die Originalrechnungen einsehen; bis dahin besteht in der Regel ein Zurückbehaltungsrecht an einer Nachzahlung.