Vergleichswert: 0,07 €/m²/Monat
So viel kosten Sonstige Betriebskosten laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Bundesschnitt (Abrechnungsjahr 2024). Rechnen Sie Ihre Abrechnung um: Jahresbetrag der Position ÷ Wohnfläche ÷ 12. Werte deutlich darüber sind ein Prüfsignal – kein Beweis, aber ein guter Grund für Belegeinsicht.
BetrKV §2 Nr. 17 · DMB Betriebskostenspiegel 2024
Was Ihr Vermieter umlegen darf
- Nur bei konkreter Nennung im Mietvertrag, z. B.: Dachrinnenreinigung
- Wartung von Rauchwarnmeldern
- Wartung von Blitzschutzanlagen
- Prüfung von Feuerlöschern
Was NICHT in die Abrechnung gehört
- Pauschale Sammelposten ohne Aufschlüsselung („Sonstiges: 180 €")
- Kostenarten, die im Mietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart sind
- Versteckte Verwaltungs- oder Reparaturkosten
Worauf Sie besonders achten sollten
Zwei Fragen entscheiden: (1) Steht die konkrete Kostenart wörtlich in Ihrem Mietvertrag? (2) Ist die Position in der Abrechnung aufgeschlüsselt? Fehlt eines von beidem, können Sie die Position vollständig bestreiten – ein pauschaler „Sonstige"-Betrag genügt den formellen Anforderungen nicht.
So prüfen Sie die Position in 3 Schritten
- Umrechnen: Jahresbetrag ÷ Wohnfläche ÷ 12 = Ihr Wert in €/m²/Monat.
- Vergleichen: Bundesschnitt für Sonstige Betriebskosten: 0,07 €/m²/Monat. Mehr als ~30 % darüber? Prüfen.
- Belege einsehen: Nach §259 BGB können Sie die Originalrechnungen einsehen – bis dahin besteht in der Regel ein Zurückbehaltungsrecht an einer Nachzahlung.