Vergleichswert: 0,07 €/m²/Monat
So viel kosten Kabel-TV-Gebühren laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Bundesschnitt (Abrechnungsjahr 2024). Rechne deine Abrechnung um: Jahresbetrag der Position ÷ Wohnfläche ÷ 12. Werte deutlich darüber sind ein Prüfsignal, kein Beweis, aber ein guter Grund für Belegeinsicht.
BetrKV §2 Nr. 15a,b · DMB Betriebskostenspiegel 2024
Was dein Vermieter umlegen darf
- Bis 30.06.2024: Betriebskosten der Gemeinschaftsantenne bzw. des Breitbandanschlusses (anteilig)
Was NICHT in die Abrechnung gehört
- Ab 01.07.2024: sämtliche Kabel-TV- und Sammelvertragskosten (TKG-Novelle)
- Verträge, die der Vermieter nach dem Stichtag weiterlaufen lässt
- Rückwirkende Nachbelastung für Zeiträume nach dem Stichtag
Worauf du besonders achten solltest
Diese Position ist der Befund mit der höchsten Trefferquote, weil der Stichtag mitten im Abrechnungsjahr liegt. Läuft dein Abrechnungszeitraum über das Kalenderjahr 2024, darf nur der Anteil bis zum 30.06.2024 umgelegt werden, also höchstens die Hälfte des Jahresbetrags. Steht auf der Abrechnung für 2024 ein voller Jahresbetrag, ist mindestens die Hälfte zu streichen; steht die Position in einer Abrechnung für 2025 oder später, ist sie vollständig zu streichen. Achte auf Tarnbezeichnungen: „Gemeinschaftsantenne", „Breitbandanschluss", „Kabelanschluss", „Multimedia", „TV-Versorgung" meinen dieselbe Sache. Der Betriebskostenspiegel zeigt den Effekt bereits: −42 % bei dieser Kostenart. Und der Punkt, den viele übersehen: Die Umstellung betrifft nur die Umlagefähigkeit, nicht deinen Empfang. Wenn du weiter über den Sammelvertrag versorgt werden willst, brauchst du einen eigenen Vertrag mit dem Anbieter.
So prüfst du die Position in 3 Schritten
- Umrechnen: Jahresbetrag ÷ Wohnfläche ÷ 12 = dein Wert in €/m²/Monat.
- Vergleichen: Bundesschnitt für Kabel-TV-Gebühren: 0,07 €/m²/Monat. Mehr als ~30 % darüber? Prüfen.
- Belege einsehen: Nach §259 BGB kannst du die Originalrechnungen einsehen; bis dahin besteht in der Regel ein Zurückbehaltungsrecht an einer Nachzahlung.