Vergleichswert: 0,07 €/m²/Monat
So viel kosten Kabel-TV-Gebühren laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Bundesschnitt (Abrechnungsjahr 2024). Rechnen Sie Ihre Abrechnung um: Jahresbetrag der Position ÷ Wohnfläche ÷ 12. Werte deutlich darüber sind ein Prüfsignal – kein Beweis, aber ein guter Grund für Belegeinsicht.
BetrKV §2 Nr. 15a,b · DMB Betriebskostenspiegel 2024
Was Ihr Vermieter umlegen darf
- Bis 30.06.2024: Betriebskosten der Gemeinschaftsantenne bzw. des Breitbandanschlusses (anteilig)
Was NICHT in die Abrechnung gehört
- Ab 01.07.2024: sämtliche Kabel-TV-/Sammelvertragskosten (TKG-Novelle)
- Verträge, die der Vermieter nach dem Stichtag weiterlaufen lässt
Worauf Sie besonders achten sollten
Bei Abrechnungszeiträumen über den Stichtag hinweg (z. B. Kalenderjahr 2024) darf nur der Anteil bis zum 30.06.2024 umgelegt werden – der Rest ist zu streichen. Der Betriebskostenspiegel zeigt den Effekt bereits: −42 % bei dieser Kostenart.
So prüfen Sie die Position in 3 Schritten
- Umrechnen: Jahresbetrag ÷ Wohnfläche ÷ 12 = Ihr Wert in €/m²/Monat.
- Vergleichen: Bundesschnitt für Kabel-TV-Gebühren: 0,07 €/m²/Monat. Mehr als ~30 % darüber? Prüfen.
- Belege einsehen: Nach §259 BGB können Sie die Originalrechnungen einsehen – bis dahin besteht in der Regel ein Zurückbehaltungsrecht an einer Nachzahlung.