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Versicherungskosten: Was Ihr Vermieter umlegen darf – und was nicht

Die „Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung" sind zuletzt stark gestiegen – im Schnitt 0,31 €/m²/Monat. Nicht jede Police des Vermieters gehört aber in Ihre Abrechnung.

Zuletzt aktualisiert: 22.07.2026 · Lesezeit 2 Min.

Vergleichswert: 0,31 €/m²/Monat

So viel kosten Versicherungskosten laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Bundesschnitt (Abrechnungsjahr 2024). Rechnen Sie Ihre Abrechnung um: Jahresbetrag der Position ÷ Wohnfläche ÷ 12. Werte deutlich darüber sind ein Prüfsignal – kein Beweis, aber ein guter Grund für Belegeinsicht.

Was Ihr Vermieter umlegen darf

Was NICHT in die Abrechnung gehört

  • Rechtsschutzversicherung des Vermieters
  • Mietausfallversicherung (als eigenständige Police)
  • Hausratversicherung des Vermieters
  • Reparaturkostenversicherungen

Worauf Sie besonders achten sollten

Versicherungsprämien sind 2023–2025 massiv gestiegen – das macht die Position zum Kandidaten für das Wirtschaftlichkeitsgebot: Der Vermieter muss keine Billig-Police wählen, aber ein grob überteuerter Vertrag ist angreifbar. Belegeinsicht zeigt, welche Policen tatsächlich umgelegt wurden.

So prüfen Sie die Position in 3 Schritten

  1. Umrechnen: Jahresbetrag ÷ Wohnfläche ÷ 12 = Ihr Wert in €/m²/Monat.
  2. Vergleichen: Bundesschnitt für Versicherungskosten: 0,31 €/m²/Monat. Mehr als ~30 % darüber? Prüfen.
  3. Belege einsehen: Nach §259 BGB können Sie die Originalrechnungen einsehen – bis dahin besteht in der Regel ein Zurückbehaltungsrecht an einer Nachzahlung.

Sind Ihre Versicherungskosten zu hoch?

Der kostenlose Check vergleicht Versicherungskosten und alle anderen Positionen Ihrer Abrechnung in 60 Sekunden mit dem Betriebskostenspiegel – inklusive Fristen-Check nach §556 BGB.

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Häufige Fragen

Wie hoch dürfen Versicherungskosten sein?

Der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds (Abrechnungsjahr 2024) weist im Bundesschnitt 0,31 €/m²/Monat aus. Liegt Ihr Wert mehr als etwa 30 % darüber, lohnt eine genauere Prüfung – regionale Unterschiede sind aber möglich.

Sind Versicherungskosten umlagefähig?

Die laufenden Betriebskosten grundsätzlich ja (BetrKV §2 Nr. 13) – zum Beispiel gebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Elementar). Nicht umlagefähig sind dagegen unter anderem: rechtsschutzversicherung des Vermieters.

Was kann ich tun, wenn die Position zu hoch wirkt?

Mieter haben Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege (§259 BGB) und können innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung Einwendungen erheben (§556 Abs. 3 S. 5 BGB). Ein guter erster Schritt ist ein kostenloser Online-Check, der die Position gegen die Vergleichswerte prüft.