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Versicherungskosten: Was dein Vermieter umlegen darf und was nicht

Die „Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung" sind zuletzt stark gestiegen – im Schnitt 0,31 €/m²/Monat. Nicht jede Police des Vermieters gehört aber in deine Abrechnung.

Zuletzt aktualisiert: 11.08.2026 · Lesezeit 3 Min.

Vergleichswert: 0,31 €/m²/Monat

So viel kosten Versicherungskosten laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Bundesschnitt (Abrechnungsjahr 2024). Rechne deine Abrechnung um: Jahresbetrag der Position ÷ Wohnfläche ÷ 12. Werte deutlich darüber sind ein Prüfsignal, kein Beweis, aber ein guter Grund für Belegeinsicht.

Was dein Vermieter umlegen darf

Was NICHT in die Abrechnung gehört

  • Rechtsschutzversicherung des Vermieters
  • Mietausfallversicherung (als eigenständige Police)
  • Hausratversicherung des Vermieters
  • Reparaturkostenversicherungen

Worauf du besonders achten solltest

Versicherungsprämien sind 2023–2025 massiv gestiegen – das macht die Position zum Kandidaten für das Wirtschaftlichkeitsgebot: Der Vermieter muss keine Billig-Police wählen, aber ein grob überteuerter Vertrag ist angreifbar. Belegeinsicht zeigt, welche Policen tatsächlich umgelegt wurden.

So prüfst du die Position in 3 Schritten

  1. Umrechnen: Jahresbetrag ÷ Wohnfläche ÷ 12 = dein Wert in €/m²/Monat.
  2. Vergleichen: Bundesschnitt für Versicherungskosten: 0,31 €/m²/Monat. Mehr als ~30 % darüber? Prüfen.
  3. Belege einsehen: Nach §259 BGB kannst du die Originalrechnungen einsehen; bis dahin besteht in der Regel ein Zurückbehaltungsrecht an einer Nachzahlung.

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Häufige Fragen

Wie hoch dürfen Versicherungskosten sein?

Der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds (Abrechnungsjahr 2024) weist im Bundesschnitt 0,31 €/m²/Monat aus. Liegt dein Wert mehr als etwa 30 % darüber, lohnt eine genauere Prüfung; regionale Unterschiede sind aber möglich.

Sind Versicherungskosten umlagefähig?

Die laufenden Betriebskosten grundsätzlich ja (BetrKV §2 Nr. 13). Dazu zählt zum Beispiel: Gebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Elementar). Nicht umlagefähig ist dagegen unter anderem: Rechtsschutzversicherung des Vermieters.

Was kann ich tun, wenn die Position zu hoch wirkt?

Du hast Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege (§259 BGB) und kannst innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung Einwendungen erheben (§556 Abs. 3 S. 5 BGB). Ein guter erster Schritt ist ein kostenloser Online-Check, der die Position gegen die Vergleichswerte prüft.