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Grundsteuer: Was dein Vermieter umlegen darf und was nicht

Die Grundsteuer gehört zu den „laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks" und darf vollständig auf die Mieter umgelegt werden – im Schnitt 0,18 €/m²/Monat. In der Abrechnung für 2025 schlägt erstmals die Grundsteuerreform durch.

Zuletzt aktualisiert: 11.08.2026 · Lesezeit 3 Min.

Vergleichswert: 0,18 €/m²/Monat

So viel kosten Grundsteuer laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Bundesschnitt (Abrechnungsjahr 2024). Rechne deine Abrechnung um: Jahresbetrag der Position ÷ Wohnfläche ÷ 12. Werte deutlich darüber sind ein Prüfsignal, kein Beweis, aber ein guter Grund für Belegeinsicht.

Was dein Vermieter umlegen darf

Was NICHT in die Abrechnung gehört

  • Grunderwerbsteuer
  • Einmalige Beiträge wie Straßenausbau- oder Erschließungsbeiträge
  • Grundsteuer für ungenutzte oder gewerbliche Teile ohne Abgrenzung

Worauf du besonders achten solltest

Seit dem 01.01.2025 gilt bundesweit die reformierte Grundsteuer, und die Abrechnung für 2025 ist die erste, in der du den neuen Betrag siehst. Sprünge nach oben oder unten sind dabei normal: Die Reform sollte insgesamt aufkommensneutral bleiben, verschiebt die Last aber zwischen einzelnen Grundstücken erheblich. Drei Dinge lohnen den Blick. Erstens: Bezieht sich der umgelegte Betrag wirklich auf dein Gebäude, oder wurde ein Sammelbescheid für mehrere Objekte ungeprüft verteilt? Zweitens: Wurde bei gemischt genutzten Objekten (Gewerbe im Erdgeschoss) ein angemessener Vorwegabzug für die Gewerbeflächen gemacht? Drittens: Nachforderungen aus einer rückwirkenden Neufestsetzung sind zwar umlagefähig, aber nur, solange die Abrechnungsfrist für das betreffende Jahr gewahrt ist. Der Grundsteuerbescheid der Gemeinde gehört zu den Belegen, die du nach §259 BGB einsehen darfst.

So prüfst du die Position in 3 Schritten

  1. Umrechnen: Jahresbetrag ÷ Wohnfläche ÷ 12 = dein Wert in €/m²/Monat.
  2. Vergleichen: Bundesschnitt für Grundsteuer: 0,18 €/m²/Monat. Mehr als ~30 % darüber? Prüfen.
  3. Belege einsehen: Nach §259 BGB kannst du die Originalrechnungen einsehen; bis dahin besteht in der Regel ein Zurückbehaltungsrecht an einer Nachzahlung.

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Häufige Fragen

Wie hoch dürfen Grundsteuer sein?

Der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds (Abrechnungsjahr 2024) weist im Bundesschnitt 0,18 €/m²/Monat aus. Liegt dein Wert mehr als etwa 30 % darüber, lohnt eine genauere Prüfung; regionale Unterschiede sind aber möglich.

Sind Grundsteuer umlagefähig?

Die laufenden Betriebskosten grundsätzlich ja (BetrKV §2 Nr. 1). Dazu zählt zum Beispiel: Grundsteuer B für das Mietgrundstück. Nicht umlagefähig ist dagegen unter anderem: Grunderwerbsteuer.

Was kann ich tun, wenn die Position zu hoch wirkt?

Du hast Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege (§259 BGB) und kannst innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung Einwendungen erheben (§556 Abs. 3 S. 5 BGB). Ein guter erster Schritt ist ein kostenloser Online-Check, der die Position gegen die Vergleichswerte prüft.