Vergleichswert: 0,18 €/m²/Monat
So viel kosten Grundsteuer laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Bundesschnitt (Abrechnungsjahr 2024). Rechne deine Abrechnung um: Jahresbetrag der Position ÷ Wohnfläche ÷ 12. Werte deutlich darüber sind ein Prüfsignal, kein Beweis, aber ein guter Grund für Belegeinsicht.
BetrKV §2 Nr. 1 · DMB Betriebskostenspiegel 2024
Was dein Vermieter umlegen darf
- Grundsteuer B für das Mietgrundstück
- Nachforderungen der Gemeinde bei rückwirkender Neufestsetzung
Was NICHT in die Abrechnung gehört
- Grunderwerbsteuer
- Einmalige Beiträge wie Straßenausbau- oder Erschließungsbeiträge
- Grundsteuer für ungenutzte oder gewerbliche Teile ohne Abgrenzung
Worauf du besonders achten solltest
Seit dem 01.01.2025 gilt bundesweit die reformierte Grundsteuer, und die Abrechnung für 2025 ist die erste, in der du den neuen Betrag siehst. Sprünge nach oben oder unten sind dabei normal: Die Reform sollte insgesamt aufkommensneutral bleiben, verschiebt die Last aber zwischen einzelnen Grundstücken erheblich. Drei Dinge lohnen den Blick. Erstens: Bezieht sich der umgelegte Betrag wirklich auf dein Gebäude, oder wurde ein Sammelbescheid für mehrere Objekte ungeprüft verteilt? Zweitens: Wurde bei gemischt genutzten Objekten (Gewerbe im Erdgeschoss) ein angemessener Vorwegabzug für die Gewerbeflächen gemacht? Drittens: Nachforderungen aus einer rückwirkenden Neufestsetzung sind zwar umlagefähig, aber nur, solange die Abrechnungsfrist für das betreffende Jahr gewahrt ist. Der Grundsteuerbescheid der Gemeinde gehört zu den Belegen, die du nach §259 BGB einsehen darfst.
So prüfst du die Position in 3 Schritten
- Umrechnen: Jahresbetrag ÷ Wohnfläche ÷ 12 = dein Wert in €/m²/Monat.
- Vergleichen: Bundesschnitt für Grundsteuer: 0,18 €/m²/Monat. Mehr als ~30 % darüber? Prüfen.
- Belege einsehen: Nach §259 BGB kannst du die Originalrechnungen einsehen; bis dahin besteht in der Regel ein Zurückbehaltungsrecht an einer Nachzahlung.