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Grundsteuer: Was Ihr Vermieter umlegen darf – und was nicht

Die Grundsteuer gehört zu den „laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks" und darf vollständig auf die Mieter umgelegt werden – im Schnitt 0,18 €/m²/Monat.

Zuletzt aktualisiert: 22.07.2026 · Lesezeit 2 Min.

Vergleichswert: 0,18 €/m²/Monat

So viel kosten Grundsteuer laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Bundesschnitt (Abrechnungsjahr 2024). Rechnen Sie Ihre Abrechnung um: Jahresbetrag der Position ÷ Wohnfläche ÷ 12. Werte deutlich darüber sind ein Prüfsignal – kein Beweis, aber ein guter Grund für Belegeinsicht.

Was Ihr Vermieter umlegen darf

Was NICHT in die Abrechnung gehört

  • Grunderwerbsteuer
  • Einmalige Beiträge wie Straßenausbau- oder Erschließungsbeiträge
  • Grundsteuer für ungenutzte oder gewerbliche Teile ohne Abgrenzung

Worauf Sie besonders achten sollten

Seit der Grundsteuerreform 2025 haben sich viele Bescheide deutlich verändert. Prüfen Sie: Bezieht sich der umgelegte Betrag wirklich auf Ihr Gebäude, und wurde bei gemischt genutzten Objekten (Gewerbe im Erdgeschoss) ein angemessener Vorwegabzug für die Gewerbeflächen gemacht?

So prüfen Sie die Position in 3 Schritten

  1. Umrechnen: Jahresbetrag ÷ Wohnfläche ÷ 12 = Ihr Wert in €/m²/Monat.
  2. Vergleichen: Bundesschnitt für Grundsteuer: 0,18 €/m²/Monat. Mehr als ~30 % darüber? Prüfen.
  3. Belege einsehen: Nach §259 BGB können Sie die Originalrechnungen einsehen – bis dahin besteht in der Regel ein Zurückbehaltungsrecht an einer Nachzahlung.

Sind Ihre Grundsteuer zu hoch?

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Häufige Fragen

Wie hoch dürfen Grundsteuer sein?

Der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds (Abrechnungsjahr 2024) weist im Bundesschnitt 0,18 €/m²/Monat aus. Liegt Ihr Wert mehr als etwa 30 % darüber, lohnt eine genauere Prüfung – regionale Unterschiede sind aber möglich.

Sind Grundsteuer umlagefähig?

Die laufenden Betriebskosten grundsätzlich ja (BetrKV §2 Nr. 1) – zum Beispiel grundsteuer B für das Mietgrundstück. Nicht umlagefähig sind dagegen unter anderem: grunderwerbsteuer.

Was kann ich tun, wenn die Position zu hoch wirkt?

Mieter haben Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege (§259 BGB) und können innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung Einwendungen erheben (§556 Abs. 3 S. 5 BGB). Ein guter erster Schritt ist ein kostenloser Online-Check, der die Position gegen die Vergleichswerte prüft.