Vergleichswert: 0,20 €/m²/Monat
So viel kosten Aufzugskosten laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Bundesschnitt (Abrechnungsjahr 2024). Rechnen Sie Ihre Abrechnung um: Jahresbetrag der Position ÷ Wohnfläche ÷ 12. Werte deutlich darüber sind ein Prüfsignal – kein Beweis, aber ein guter Grund für Belegeinsicht.
BetrKV §2 Nr. 7 · DMB Betriebskostenspiegel 2024
Was Ihr Vermieter umlegen darf
- Betriebsstrom des Aufzugs
- Regelmäßige Wartung
- TÜV-Prüfung / Sicherheitsprüfungen
- Notrufbereitschaft
Was NICHT in die Abrechnung gehört
- Reparaturen und Ersatzteile
- Der Reparaturanteil in „Vollwartungsverträgen"
- Neuanlage oder Modernisierung des Aufzugs
Worauf Sie besonders achten sollten
Vollwartungsverträge enthalten typischerweise einen verdeckten Reparaturanteil – die Rechtsprechung akzeptiert dann einen pauschalen Abzug (je nach Vertrag oft 20–50 %). Erdgeschoss-Mieter müssen laut BGH zahlen, wenn die Umlage im Mietvertrag wirksam vereinbart ist.
So prüfen Sie die Position in 3 Schritten
- Umrechnen: Jahresbetrag ÷ Wohnfläche ÷ 12 = Ihr Wert in €/m²/Monat.
- Vergleichen: Bundesschnitt für Aufzugskosten: 0,20 €/m²/Monat. Mehr als ~30 % darüber? Prüfen.
- Belege einsehen: Nach §259 BGB können Sie die Originalrechnungen einsehen – bis dahin besteht in der Regel ein Zurückbehaltungsrecht an einer Nachzahlung.