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Aufzugskosten: Was dein Vermieter umlegen darf und was nicht

Der Betrieb des Aufzugs kostet im Schnitt 0,20 €/m²/Monat. Umlagefähig ist der Betrieb – nicht die Reparatur. Genau hier steckt der häufigste Fehler.

Zuletzt aktualisiert: 11.08.2026 · Lesezeit 3 Min.

Vergleichswert: 0,20 €/m²/Monat

So viel kosten Aufzugskosten laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Bundesschnitt (Abrechnungsjahr 2024). Rechne deine Abrechnung um: Jahresbetrag der Position ÷ Wohnfläche ÷ 12. Werte deutlich darüber sind ein Prüfsignal, kein Beweis, aber ein guter Grund für Belegeinsicht.

Was dein Vermieter umlegen darf

Was NICHT in die Abrechnung gehört

  • Reparaturen und Ersatzteile
  • Der Reparaturanteil in „Vollwartungsverträgen"
  • Neuanlage oder Modernisierung des Aufzugs

Worauf du besonders achten solltest

Vollwartungsverträge enthalten typischerweise einen verdeckten Reparaturanteil – die Rechtsprechung akzeptiert dann einen pauschalen Abzug (je nach Vertrag oft 20–50 %). Erdgeschoss-Mieter müssen laut BGH zahlen, wenn die Umlage im Mietvertrag wirksam vereinbart ist.

So prüfst du die Position in 3 Schritten

  1. Umrechnen: Jahresbetrag ÷ Wohnfläche ÷ 12 = dein Wert in €/m²/Monat.
  2. Vergleichen: Bundesschnitt für Aufzugskosten: 0,20 €/m²/Monat. Mehr als ~30 % darüber? Prüfen.
  3. Belege einsehen: Nach §259 BGB kannst du die Originalrechnungen einsehen; bis dahin besteht in der Regel ein Zurückbehaltungsrecht an einer Nachzahlung.

Zahlst du bei Aufzugskosten zu viel?

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Häufige Fragen

Wie hoch dürfen Aufzugskosten sein?

Der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds (Abrechnungsjahr 2024) weist im Bundesschnitt 0,20 €/m²/Monat aus. Liegt dein Wert mehr als etwa 30 % darüber, lohnt eine genauere Prüfung; regionale Unterschiede sind aber möglich.

Sind Aufzugskosten umlagefähig?

Die laufenden Betriebskosten grundsätzlich ja (BetrKV §2 Nr. 7). Dazu zählt zum Beispiel: Betriebsstrom des Aufzugs. Nicht umlagefähig ist dagegen unter anderem: Reparaturen und Ersatzteile.

Was kann ich tun, wenn die Position zu hoch wirkt?

Du hast Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege (§259 BGB) und kannst innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung Einwendungen erheben (§556 Abs. 3 S. 5 BGB). Ein guter erster Schritt ist ein kostenloser Online-Check, der die Position gegen die Vergleichswerte prüft.