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Aufzugskosten: Was Ihr Vermieter umlegen darf – und was nicht

Der Betrieb des Aufzugs kostet im Schnitt 0,20 €/m²/Monat. Umlagefähig ist der Betrieb – nicht die Reparatur. Genau hier steckt der häufigste Fehler.

Zuletzt aktualisiert: 22.07.2026 · Lesezeit 2 Min.

Vergleichswert: 0,20 €/m²/Monat

So viel kosten Aufzugskosten laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Bundesschnitt (Abrechnungsjahr 2024). Rechnen Sie Ihre Abrechnung um: Jahresbetrag der Position ÷ Wohnfläche ÷ 12. Werte deutlich darüber sind ein Prüfsignal – kein Beweis, aber ein guter Grund für Belegeinsicht.

Was Ihr Vermieter umlegen darf

Was NICHT in die Abrechnung gehört

  • Reparaturen und Ersatzteile
  • Der Reparaturanteil in „Vollwartungsverträgen"
  • Neuanlage oder Modernisierung des Aufzugs

Worauf Sie besonders achten sollten

Vollwartungsverträge enthalten typischerweise einen verdeckten Reparaturanteil – die Rechtsprechung akzeptiert dann einen pauschalen Abzug (je nach Vertrag oft 20–50 %). Erdgeschoss-Mieter müssen laut BGH zahlen, wenn die Umlage im Mietvertrag wirksam vereinbart ist.

So prüfen Sie die Position in 3 Schritten

  1. Umrechnen: Jahresbetrag ÷ Wohnfläche ÷ 12 = Ihr Wert in €/m²/Monat.
  2. Vergleichen: Bundesschnitt für Aufzugskosten: 0,20 €/m²/Monat. Mehr als ~30 % darüber? Prüfen.
  3. Belege einsehen: Nach §259 BGB können Sie die Originalrechnungen einsehen – bis dahin besteht in der Regel ein Zurückbehaltungsrecht an einer Nachzahlung.

Sind Ihre Aufzugskosten zu hoch?

Der kostenlose Check vergleicht Aufzugskosten und alle anderen Positionen Ihrer Abrechnung in 60 Sekunden mit dem Betriebskostenspiegel – inklusive Fristen-Check nach §556 BGB.

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Häufige Fragen

Wie hoch dürfen Aufzugskosten sein?

Der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds (Abrechnungsjahr 2024) weist im Bundesschnitt 0,20 €/m²/Monat aus. Liegt Ihr Wert mehr als etwa 30 % darüber, lohnt eine genauere Prüfung – regionale Unterschiede sind aber möglich.

Sind Aufzugskosten umlagefähig?

Die laufenden Betriebskosten grundsätzlich ja (BetrKV §2 Nr. 7) – zum Beispiel betriebsstrom des Aufzugs. Nicht umlagefähig sind dagegen unter anderem: reparaturen und Ersatzteile.

Was kann ich tun, wenn die Position zu hoch wirkt?

Mieter haben Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege (§259 BGB) und können innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung Einwendungen erheben (§556 Abs. 3 S. 5 BGB). Ein guter erster Schritt ist ein kostenloser Online-Check, der die Position gegen die Vergleichswerte prüft.