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Allgemeinstrom & Beleuchtung: Was dein Vermieter umlegen darf und was nicht

Der Strom für Treppenhaus, Keller, Außenbeleuchtung und Klingelanlage kostet im Schnitt 0,06 €/m²/Monat. Deutlich höhere Werte sind ein klassisches Warnsignal.

Zuletzt aktualisiert: 11.08.2026 · Lesezeit 3 Min.

Vergleichswert: 0,06 €/m²/Monat

So viel kosten Allgemeinstrom & Beleuchtung laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Bundesschnitt (Abrechnungsjahr 2024). Rechne deine Abrechnung um: Jahresbetrag der Position ÷ Wohnfläche ÷ 12. Werte deutlich darüber sind ein Prüfsignal, kein Beweis, aber ein guter Grund für Belegeinsicht.

Was dein Vermieter umlegen darf

Was NICHT in die Abrechnung gehört

  • Reparatur oder Austausch der Beleuchtungsanlage
  • Strom für Heizung/Aufzug (gehört in deren Positionen – Doppelabrechnung!)

Worauf du besonders achten solltest

Ein überhöhter Allgemeinstrom entsteht oft, wenn andere Verbraucher (Heizungspumpe, Aufzug, Werkstatt des Vermieters) mit über den Allgemeinzähler laufen. Bei Werten weit über dem Schnitt: Zählerstruktur hinterfragen und Belege einsehen.

So prüfst du die Position in 3 Schritten

  1. Umrechnen: Jahresbetrag ÷ Wohnfläche ÷ 12 = dein Wert in €/m²/Monat.
  2. Vergleichen: Bundesschnitt für Allgemeinstrom & Beleuchtung: 0,06 €/m²/Monat. Mehr als ~30 % darüber? Prüfen.
  3. Belege einsehen: Nach §259 BGB kannst du die Originalrechnungen einsehen; bis dahin besteht in der Regel ein Zurückbehaltungsrecht an einer Nachzahlung.

Zahlst du bei Allgemeinstrom & Beleuchtung zu viel?

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Häufige Fragen

Wie hoch dürfen Allgemeinstrom & Beleuchtung sein?

Der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds (Abrechnungsjahr 2024) weist im Bundesschnitt 0,06 €/m²/Monat aus. Liegt dein Wert mehr als etwa 30 % darüber, lohnt eine genauere Prüfung; regionale Unterschiede sind aber möglich.

Sind Allgemeinstrom & Beleuchtung umlagefähig?

Die laufenden Betriebskosten grundsätzlich ja (BetrKV §2 Nr. 11). Dazu zählt zum Beispiel: Strom für Treppenhaus-, Flur- und Kellerbeleuchtung. Nicht umlagefähig ist dagegen unter anderem: Reparatur oder Austausch der Beleuchtungsanlage.

Was kann ich tun, wenn die Position zu hoch wirkt?

Du hast Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege (§259 BGB) und kannst innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung Einwendungen erheben (§556 Abs. 3 S. 5 BGB). Ein guter erster Schritt ist ein kostenloser Online-Check, der die Position gegen die Vergleichswerte prüft.