Vergleichswert: 0,06 €/m²/Monat
So viel kosten Allgemeinstrom & Beleuchtung laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Bundesschnitt (Abrechnungsjahr 2024). Rechnen Sie Ihre Abrechnung um: Jahresbetrag der Position ÷ Wohnfläche ÷ 12. Werte deutlich darüber sind ein Prüfsignal – kein Beweis, aber ein guter Grund für Belegeinsicht.
BetrKV §2 Nr. 11 · DMB Betriebskostenspiegel 2024
Was Ihr Vermieter umlegen darf
- Strom für Treppenhaus-, Flur- und Kellerbeleuchtung
- Außenbeleuchtung des Grundstücks
- Strom für Klingel- und Gegensprechanlage
Was NICHT in die Abrechnung gehört
- Reparatur oder Austausch der Beleuchtungsanlage
- Strom für Heizung/Aufzug (gehört in deren Positionen – Doppelabrechnung!)
Worauf Sie besonders achten sollten
Ein überhöhter Allgemeinstrom entsteht oft, wenn andere Verbraucher (Heizungspumpe, Aufzug, Werkstatt des Vermieters) mit über den Allgemeinzähler laufen. Bei Werten weit über dem Schnitt: Zählerstruktur hinterfragen und Belege einsehen.
So prüfen Sie die Position in 3 Schritten
- Umrechnen: Jahresbetrag ÷ Wohnfläche ÷ 12 = Ihr Wert in €/m²/Monat.
- Vergleichen: Bundesschnitt für Allgemeinstrom & Beleuchtung: 0,06 €/m²/Monat. Mehr als ~30 % darüber? Prüfen.
- Belege einsehen: Nach §259 BGB können Sie die Originalrechnungen einsehen – bis dahin besteht in der Regel ein Zurückbehaltungsrecht an einer Nachzahlung.