Nebenkosten Ninja Nebenkostenabrechnung prüfen

Allgemeinstrom & Beleuchtung: Was Ihr Vermieter umlegen darf – und was nicht

Der Strom für Treppenhaus, Keller, Außenbeleuchtung und Klingelanlage kostet im Schnitt 0,06 €/m²/Monat. Deutlich höhere Werte sind ein klassisches Warnsignal.

Zuletzt aktualisiert: 22.07.2026 · Lesezeit 3 Min.

Vergleichswert: 0,06 €/m²/Monat

So viel kosten Allgemeinstrom & Beleuchtung laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Bundesschnitt (Abrechnungsjahr 2024). Rechnen Sie Ihre Abrechnung um: Jahresbetrag der Position ÷ Wohnfläche ÷ 12. Werte deutlich darüber sind ein Prüfsignal – kein Beweis, aber ein guter Grund für Belegeinsicht.

Was Ihr Vermieter umlegen darf

Was NICHT in die Abrechnung gehört

  • Reparatur oder Austausch der Beleuchtungsanlage
  • Strom für Heizung/Aufzug (gehört in deren Positionen – Doppelabrechnung!)

Worauf Sie besonders achten sollten

Ein überhöhter Allgemeinstrom entsteht oft, wenn andere Verbraucher (Heizungspumpe, Aufzug, Werkstatt des Vermieters) mit über den Allgemeinzähler laufen. Bei Werten weit über dem Schnitt: Zählerstruktur hinterfragen und Belege einsehen.

So prüfen Sie die Position in 3 Schritten

  1. Umrechnen: Jahresbetrag ÷ Wohnfläche ÷ 12 = Ihr Wert in €/m²/Monat.
  2. Vergleichen: Bundesschnitt für Allgemeinstrom & Beleuchtung: 0,06 €/m²/Monat. Mehr als ~30 % darüber? Prüfen.
  3. Belege einsehen: Nach §259 BGB können Sie die Originalrechnungen einsehen – bis dahin besteht in der Regel ein Zurückbehaltungsrecht an einer Nachzahlung.

Sind Ihre Allgemeinstrom & Beleuchtung zu hoch?

Der kostenlose Check vergleicht Allgemeinstrom & Beleuchtung und alle anderen Positionen Ihrer Abrechnung in 60 Sekunden mit dem Betriebskostenspiegel – inklusive Fristen-Check nach §556 BGB.

Abrechnung kostenlos prüfen

Kostenlos · ohne Registrierung · Ihre Abrechnung verlässt Ihren Browser nicht

Häufige Fragen

Wie hoch dürfen Allgemeinstrom & Beleuchtung sein?

Der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds (Abrechnungsjahr 2024) weist im Bundesschnitt 0,06 €/m²/Monat aus. Liegt Ihr Wert mehr als etwa 30 % darüber, lohnt eine genauere Prüfung – regionale Unterschiede sind aber möglich.

Sind Allgemeinstrom & Beleuchtung umlagefähig?

Die laufenden Betriebskosten grundsätzlich ja (BetrKV §2 Nr. 11) – zum Beispiel strom für Treppenhaus-, Flur- und Kellerbeleuchtung. Nicht umlagefähig sind dagegen unter anderem: reparatur oder Austausch der Beleuchtungsanlage.

Was kann ich tun, wenn die Position zu hoch wirkt?

Mieter haben Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege (§259 BGB) und können innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung Einwendungen erheben (§556 Abs. 3 S. 5 BGB). Ein guter erster Schritt ist ein kostenloser Online-Check, der die Position gegen die Vergleichswerte prüft.