Vergleichswert: 1,05 €/m²/Monat
So viel kosten Heizkosten laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Bundesschnitt (Abrechnungsjahr 2024). Rechnen Sie Ihre Abrechnung um: Jahresbetrag der Position ÷ Wohnfläche ÷ 12. Werte deutlich darüber sind ein Prüfsignal – kein Beweis, aber ein guter Grund für Belegeinsicht.
BetrKV §2 Nr. 4a · DMB Betriebskostenspiegel 2024
Was Ihr Vermieter umlegen darf
- Brennstoffkosten (Gas, Öl, Fernwärme, Pellets)
- Betriebsstrom der Heizungsanlage
- Wartung der Heizungsanlage
- Kosten des Messdienstes (z. B. ista, Techem) und der Verbrauchserfassung
- Emissionsmessung nach BImSchV
Was NICHT in die Abrechnung gehört
- Reparaturen und Instandsetzung der Heizungsanlage
- Austausch von Heizkörpern oder Anlagenteilen
- Finanzierungskosten einer neuen Heizung
Worauf Sie besonders achten sollten
Zwei Prüfungen lohnen fast immer: Erstens müssen 50–70 % der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden (§7 HeizkostenV) – sonst haben Mieter in der Regel ein Kürzungsrecht von 15 % (§12 HeizkostenV). Zweitens muss die Abrechnung seit 2023 eine CO₂-Kostenaufteilung nach dem Stufenmodell des CO2KostAufG enthalten; je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto mehr zahlt der Vermieter (bis 95 %).
So prüfen Sie die Position in 3 Schritten
- Umrechnen: Jahresbetrag ÷ Wohnfläche ÷ 12 = Ihr Wert in €/m²/Monat.
- Vergleichen: Bundesschnitt für Heizkosten: 1,05 €/m²/Monat. Mehr als ~30 % darüber? Prüfen.
- Belege einsehen: Nach §259 BGB können Sie die Originalrechnungen einsehen – bis dahin besteht in der Regel ein Zurückbehaltungsrecht an einer Nachzahlung.