Nebenkosten Ninja Nebenkostenabrechnung prüfen

Heizkosten: Was Ihr Vermieter umlegen darf – und was nicht

Heizkosten sind mit Abstand der größte Posten der Nebenkostenabrechnung. Der Betriebskostenspiegel weist Heizung und Warmwasser zusammen mit 1,32 €/m²/Monat aus – in Spitzen bis 2,18 €.

Zuletzt aktualisiert: 22.07.2026 · Lesezeit 3 Min.

Vergleichswert: 1,05 €/m²/Monat

So viel kosten Heizkosten laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Bundesschnitt (Abrechnungsjahr 2024). Rechnen Sie Ihre Abrechnung um: Jahresbetrag der Position ÷ Wohnfläche ÷ 12. Werte deutlich darüber sind ein Prüfsignal – kein Beweis, aber ein guter Grund für Belegeinsicht.

Was Ihr Vermieter umlegen darf

Was NICHT in die Abrechnung gehört

  • Reparaturen und Instandsetzung der Heizungsanlage
  • Austausch von Heizkörpern oder Anlagenteilen
  • Finanzierungskosten einer neuen Heizung

Worauf Sie besonders achten sollten

Zwei Prüfungen lohnen fast immer: Erstens müssen 50–70 % der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden (§7 HeizkostenV) – sonst haben Mieter in der Regel ein Kürzungsrecht von 15 % (§12 HeizkostenV). Zweitens muss die Abrechnung seit 2023 eine CO₂-Kostenaufteilung nach dem Stufenmodell des CO2KostAufG enthalten; je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto mehr zahlt der Vermieter (bis 95 %).

So prüfen Sie die Position in 3 Schritten

  1. Umrechnen: Jahresbetrag ÷ Wohnfläche ÷ 12 = Ihr Wert in €/m²/Monat.
  2. Vergleichen: Bundesschnitt für Heizkosten: 1,05 €/m²/Monat. Mehr als ~30 % darüber? Prüfen.
  3. Belege einsehen: Nach §259 BGB können Sie die Originalrechnungen einsehen – bis dahin besteht in der Regel ein Zurückbehaltungsrecht an einer Nachzahlung.

Sind Ihre Heizkosten zu hoch?

Der kostenlose Check vergleicht Heizkosten und alle anderen Positionen Ihrer Abrechnung in 60 Sekunden mit dem Betriebskostenspiegel – inklusive Fristen-Check nach §556 BGB.

Abrechnung kostenlos prüfen

Kostenlos · ohne Registrierung · Ihre Abrechnung verlässt Ihren Browser nicht

Häufige Fragen

Wie hoch dürfen Heizkosten sein?

Der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds (Abrechnungsjahr 2024) weist im Bundesschnitt 1,05 €/m²/Monat aus. Liegt Ihr Wert mehr als etwa 30 % darüber, lohnt eine genauere Prüfung – regionale Unterschiede sind aber möglich.

Sind Heizkosten umlagefähig?

Die laufenden Betriebskosten grundsätzlich ja (BetrKV §2 Nr. 4a) – zum Beispiel brennstoffkosten (Gas, Öl, Fernwärme, Pellets). Nicht umlagefähig sind dagegen unter anderem: reparaturen und Instandsetzung der Heizungsanlage.

Was kann ich tun, wenn die Position zu hoch wirkt?

Mieter haben Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege (§259 BGB) und können innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung Einwendungen erheben (§556 Abs. 3 S. 5 BGB). Ein guter erster Schritt ist ein kostenloser Online-Check, der die Position gegen die Vergleichswerte prüft.