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Warmwasserkosten: Was dein Vermieter umlegen darf und was nicht

Die Kosten der zentralen Warmwasserversorgung werden wie Heizkosten überwiegend verbrauchsabhängig abgerechnet und liegen im Schnitt bei rund 0,27 €/m²/Monat.

Zuletzt aktualisiert: 11.08.2026 · Lesezeit 3 Min.

Vergleichswert: 0,27 €/m²/Monat

So viel kosten Warmwasserkosten laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Bundesschnitt (Abrechnungsjahr 2024). Rechne deine Abrechnung um: Jahresbetrag der Position ÷ Wohnfläche ÷ 12. Werte deutlich darüber sind ein Prüfsignal, kein Beweis, aber ein guter Grund für Belegeinsicht.

Was dein Vermieter umlegen darf

Was NICHT in die Abrechnung gehört

  • Reparatur oder Austausch von Boilern und Durchlauferhitzern
  • Instandsetzung der Warmwasserleitungen

Worauf du besonders achten solltest

Auch für Warmwasser gilt die HeizkostenV: mindestens 50 % müssen nach Verbrauch abgerechnet werden, sonst greift das 15-%-Kürzungsrecht. Häufiger Fehler: Die Trennung der Kosten für Heizung und Warmwasser fehlt oder ist nicht nachvollziehbar (§9 HeizkostenV).

So prüfst du die Position in 3 Schritten

  1. Umrechnen: Jahresbetrag ÷ Wohnfläche ÷ 12 = dein Wert in €/m²/Monat.
  2. Vergleichen: Bundesschnitt für Warmwasserkosten: 0,27 €/m²/Monat. Mehr als ~30 % darüber? Prüfen.
  3. Belege einsehen: Nach §259 BGB kannst du die Originalrechnungen einsehen; bis dahin besteht in der Regel ein Zurückbehaltungsrecht an einer Nachzahlung.

Zahlst du bei Warmwasserkosten zu viel?

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Häufige Fragen

Wie hoch dürfen Warmwasserkosten sein?

Der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds (Abrechnungsjahr 2024) weist im Bundesschnitt 0,27 €/m²/Monat aus. Liegt dein Wert mehr als etwa 30 % darüber, lohnt eine genauere Prüfung; regionale Unterschiede sind aber möglich.

Sind Warmwasserkosten umlagefähig?

Die laufenden Betriebskosten grundsätzlich ja (BetrKV §2 Nr. 5a). Dazu zählt zum Beispiel: Kosten der Wassererwärmung (Energieanteil). Nicht umlagefähig ist dagegen unter anderem: Reparatur oder Austausch von Boilern und Durchlauferhitzern.

Was kann ich tun, wenn die Position zu hoch wirkt?

Du hast Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege (§259 BGB) und kannst innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung Einwendungen erheben (§556 Abs. 3 S. 5 BGB). Ein guter erster Schritt ist ein kostenloser Online-Check, der die Position gegen die Vergleichswerte prüft.