Vergleichswert: 0,27 €/m²/Monat
So viel kosten Warmwasserkosten laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Bundesschnitt (Abrechnungsjahr 2024). Rechnen Sie Ihre Abrechnung um: Jahresbetrag der Position ÷ Wohnfläche ÷ 12. Werte deutlich darüber sind ein Prüfsignal – kein Beweis, aber ein guter Grund für Belegeinsicht.
BetrKV §2 Nr. 5a · DMB Betriebskostenspiegel 2024
Was Ihr Vermieter umlegen darf
- Kosten der Wassererwärmung (Energieanteil)
- Betriebsstrom der Warmwasseranlage
- Wartung von Warmwassergeräten
- Verbrauchserfassung (Warmwasserzähler, Messdienst)
Was NICHT in die Abrechnung gehört
- Reparatur oder Austausch von Boilern und Durchlauferhitzern
- Instandsetzung der Warmwasserleitungen
Worauf Sie besonders achten sollten
Auch für Warmwasser gilt die HeizkostenV: mindestens 50 % müssen nach Verbrauch abgerechnet werden, sonst greift das 15-%-Kürzungsrecht. Häufiger Fehler: Die Trennung der Kosten für Heizung und Warmwasser fehlt oder ist nicht nachvollziehbar (§9 HeizkostenV).
So prüfen Sie die Position in 3 Schritten
- Umrechnen: Jahresbetrag ÷ Wohnfläche ÷ 12 = Ihr Wert in €/m²/Monat.
- Vergleichen: Bundesschnitt für Warmwasserkosten: 0,27 €/m²/Monat. Mehr als ~30 % darüber? Prüfen.
- Belege einsehen: Nach §259 BGB können Sie die Originalrechnungen einsehen – bis dahin besteht in der Regel ein Zurückbehaltungsrecht an einer Nachzahlung.