Vergleichswert: 0,29 €/m²/Monat
So viel kosten Wasser- und Abwasserkosten laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Bundesschnitt (Abrechnungsjahr 2024). Rechnen Sie Ihre Abrechnung um: Jahresbetrag der Position ÷ Wohnfläche ÷ 12. Werte deutlich darüber sind ein Prüfsignal – kein Beweis, aber ein guter Grund für Belegeinsicht.
BetrKV §2 Nr. 2, 3 · DMB Betriebskostenspiegel 2024
Was Ihr Vermieter umlegen darf
- Frischwasserverbrauch und Grundgebühren
- Miete/Eichung der Wasserzähler
- Abwasser- und Kanalgebühren
- Niederschlagswassergebühr
- Betriebskosten einer Wasseraufbereitungsanlage
Was NICHT in die Abrechnung gehört
- Reparatur von Wasserleitungen
- Beseitigung von Rohrverstopfungen (Instandhaltung)
Worauf Sie besonders achten sollten
Ohne Wohnungswasserzähler darf nach Wohnfläche oder Personenzahl umgelegt werden – der Verteilerschlüssel muss aber in der Abrechnung angegeben und über die Jahre einheitlich sein. Auffällig hohe Werte deuten oft auf unbemerkte Leckagen oder falsche Zählerstände hin: Belegeinsicht nach §259 BGB verlangen.
So prüfen Sie die Position in 3 Schritten
- Umrechnen: Jahresbetrag ÷ Wohnfläche ÷ 12 = Ihr Wert in €/m²/Monat.
- Vergleichen: Bundesschnitt für Wasser- und Abwasserkosten: 0,29 €/m²/Monat. Mehr als ~30 % darüber? Prüfen.
- Belege einsehen: Nach §259 BGB können Sie die Originalrechnungen einsehen – bis dahin besteht in der Regel ein Zurückbehaltungsrecht an einer Nachzahlung.