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Wasser- und Abwasserkosten: Was dein Vermieter umlegen darf und was nicht

Kalt- und Abwasser schlagen im Bundesschnitt mit etwa 0,29 €/m²/Monat zu Buche – die Gebühren unterscheiden sich aber stark von Kommune zu Kommune.

Zuletzt aktualisiert: 11.08.2026 · Lesezeit 3 Min.

Vergleichswert: 0,29 €/m²/Monat

So viel kosten Wasser- und Abwasserkosten laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Bundesschnitt (Abrechnungsjahr 2024). Rechne deine Abrechnung um: Jahresbetrag der Position ÷ Wohnfläche ÷ 12. Werte deutlich darüber sind ein Prüfsignal, kein Beweis, aber ein guter Grund für Belegeinsicht.

Was dein Vermieter umlegen darf

Was NICHT in die Abrechnung gehört

  • Reparatur von Wasserleitungen
  • Beseitigung von Rohrverstopfungen (Instandhaltung)

Worauf du besonders achten solltest

Ohne Wohnungswasserzähler darf nach Wohnfläche oder Personenzahl umgelegt werden – der Verteilerschlüssel muss aber in der Abrechnung angegeben und über die Jahre einheitlich sein. Auffällig hohe Werte deuten oft auf unbemerkte Leckagen oder falsche Zählerstände hin: Belegeinsicht nach §259 BGB verlangen.

So prüfst du die Position in 3 Schritten

  1. Umrechnen: Jahresbetrag ÷ Wohnfläche ÷ 12 = dein Wert in €/m²/Monat.
  2. Vergleichen: Bundesschnitt für Wasser- und Abwasserkosten: 0,29 €/m²/Monat. Mehr als ~30 % darüber? Prüfen.
  3. Belege einsehen: Nach §259 BGB kannst du die Originalrechnungen einsehen; bis dahin besteht in der Regel ein Zurückbehaltungsrecht an einer Nachzahlung.

Zahlst du bei Wasser- und Abwasserkosten zu viel?

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Häufige Fragen

Wie hoch dürfen Wasser- und Abwasserkosten sein?

Der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds (Abrechnungsjahr 2024) weist im Bundesschnitt 0,29 €/m²/Monat aus. Liegt dein Wert mehr als etwa 30 % darüber, lohnt eine genauere Prüfung; regionale Unterschiede sind aber möglich.

Sind Wasser- und Abwasserkosten umlagefähig?

Die laufenden Betriebskosten grundsätzlich ja (BetrKV §2 Nr. 2, 3). Dazu zählt zum Beispiel: Frischwasserverbrauch und Grundgebühren. Nicht umlagefähig ist dagegen unter anderem: Reparatur von Wasserleitungen.

Was kann ich tun, wenn die Position zu hoch wirkt?

Du hast Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege (§259 BGB) und kannst innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung Einwendungen erheben (§556 Abs. 3 S. 5 BGB). Ein guter erster Schritt ist ein kostenloser Online-Check, der die Position gegen die Vergleichswerte prüft.