Vergleichswert: 0,04 €/m²/Monat
So viel kosten Schornsteinfegerkosten laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Bundesschnitt (Abrechnungsjahr 2024). Rechnen Sie Ihre Abrechnung um: Jahresbetrag der Position ÷ Wohnfläche ÷ 12. Werte deutlich darüber sind ein Prüfsignal – kein Beweis, aber ein guter Grund für Belegeinsicht.
BetrKV §2 Nr. 12 · DMB Betriebskostenspiegel 2024
Was Ihr Vermieter umlegen darf
- Kehrgebühren nach der Kehr- und Überprüfungsordnung
- Immissionsschutzmessungen
- Feuerstättenschau
Was NICHT in die Abrechnung gehört
- Messkosten, die bereits in den Heizkosten enthalten sind (Doppelabrechnung)
- Mängelbeseitigung am Schornstein
Worauf Sie besonders achten sollten
Prüfen Sie, ob die Emissionsmessung sowohl unter „Heizkosten" (über den Messdienst) als auch unter „Schornsteinfeger" auftaucht – diese Doppelabrechnung ist ein häufiger, leicht nachweisbarer Fehler.
So prüfen Sie die Position in 3 Schritten
- Umrechnen: Jahresbetrag ÷ Wohnfläche ÷ 12 = Ihr Wert in €/m²/Monat.
- Vergleichen: Bundesschnitt für Schornsteinfegerkosten: 0,04 €/m²/Monat. Mehr als ~30 % darüber? Prüfen.
- Belege einsehen: Nach §259 BGB können Sie die Originalrechnungen einsehen – bis dahin besteht in der Regel ein Zurückbehaltungsrecht an einer Nachzahlung.